GUARANTEE VAULT INFORMATION GUIDE
für Mitarbeiter der Deutschen Bank
Allgemein
Wer steht hinter dem Guarantee Vault?
Der Guarantee Vault wurde durch das in Deutschland ansässige Unternehmen Digital Vault Services GmbH (DVS) entwickelt. DVS ist ein SaaS-Anbieter, der 2019 vom weltweit tätigen Trade Finance IT-Anbieter GlobalTrade Corporation und der inhabergeführten Lindner Group KG, Arnstorf, gegründet wurde. Der Guarantee Vault ist eine Marktinitiative und das Ergebnis einer 2-jährigen Zusammenarbeit mit 17 Großunternehmen, Banken und Kreditversicherern, darunter die Bayerische Landesbank, BNP Paribas, HSBC, Atradius Kreditversicherung, Coface, Euler Hermes, GlobalTrade Corporation, Nokia, PORR AG, Lindner Group KG, Eurovia, Strabag und Siemens AG.
Wie funktioniert der Guarantee Vault?
Als Auftraggeber kann unser Kunde nach dem „Account Setup“ seine Avale direkt im Guarantee Vault einsehen und verwalten und hat so die volle Kontrolle über seinen Avalbestand.
Guarantee Vault ist die Lösung zur Digitalisierung des bestehenden beleghaften Prozesses durch die zentrale Ausstellung und Verwahrung digitaler Avale, die elektronisch beauftragt, gespeichert und verwaltet werden.
Guarantee Vault bringt alle Avale auf ein gemeinsames digitales Zentralregister, das allen Beteiligten (Auftraggeber, Garant und Begünstigter) in Echtzeit Effizienz, Transparenz, Sicherheit, Komfort und Planbarkeit ermöglicht.
Auftraggeber & Begünstigte können zudem auch ihre Anträge für Änderungen, (Teil-) Inanspruchnahme und Haftungsentlassung über den Guarantee Vault direkt in Echtzeit an uns übermitteln, die wir nach Erhalt und Prüfung digital ausführen.
Was kostet es?
Für alle Deutsche Bank Referenzkunden ist ein Sonderangebot zu attraktiven Konditionen ausgehandelt worden. Für das konkrete Angebot kontaktiert der Kunde DVS direkt.
Wie kann der Kunde Guarantee Vault nutzen?
Der Kunde kontaktiert zur Erstellung eines „User-accounts“ DVS direkt. Der Guarantee Vault kann sowohl als Auftraggeber als auch als Begünstigter genutzt werden. Als Auftraggeber hat der Kunde die volle Kontrolle und Übersicht über alle seine beantragten und ausstehenden Avale. Als Begünstigter erhält der Kunde die Avale zu seinen Gunsten direkt im Guarantee Vault eingestellt und abrufbar. Somit ist die volle Kontrolle über sein Avalportfolio gegeben.
Der Guarantee Vault steht für die sichere Aufbewahrung und Verwaltung alle Avale bereit und trägt so zur Minimierung des Verlust- und Betrugsrisikos bei. Keine Limitierung bei der Anzahl sicher und rechtsverbindlich verwahrter Avale.
Wie erhält der Begünstigte (kann auch unser Kunde sein) das Aval?
Für den Begünstigten gibt es zwei Möglichkeiten:
Registrierter Begünstigter:
Der Begünstigte registriert sich kostenfrei auf der Website von www.digitalvaultservices.com. Mit dem Guarantee Vault Account kann er die Avale zu seinen Gunsten direkt im Guarantee Vault Web-Interface oder sogar eingebunden im System via API erhalten. Der registrierte Begünstigte erhält neben der Verwaltung der digitalen Avale und weiteren Optionen (z.B. Enthaftung oder Inanspruchnahme) auch die Möglichkeit, seine papierhaften Avalurkunden selbst hochzuladen. Für den Begünstigten ist das ein zusätzliches vollwertiges Verwaltungstool, mit dem er alle eingehenden papierhaften und digitalen Avale an einem zentralen Ort überblicken kann.
Unregistrierter Begünstigter:
Der Empfang eines digitalen Avals als unregistrierter Begünstigter ist ebenfalls möglich. Hierfür gibt der Auftraggeber bei der Beauftragung eine Email-Adresse seines Ansprechpartners beim Begünstigten in den Vault ein. Der Begünstigte erhält dann automatisch nach Erstellung direkt über den Vault per E-Mail die Information, dass ein digitales Aval für ihn ausgestellt wurde, welches er unter dem sogenannten „Beneficiary Access Link“ abrufen kann. Hierzu wird ein Einmal-Passwort generiert, über das er Zugriff auf das Einzelaval zum Ausdrucken oder Download erhält. Weitere Aktionen (Rückgabe, Inanspruchnahme) sind damit aber nicht mehr verbunden. Dies ermöglicht – wenn gewünscht – ein Upgrade zum registrierten Begünstigten.
Sicherheit
Wie kann ich auf die GVP zugreifen?
Die GVP kann auf zwei grundlegende Arten aufgerufen werden, entweder über die webbasierte Benutzeroberfläche oder über eine Schnittstelle (API), die direkt in eine Plattform, ein Portal oder eine Inhouse-Lösung integriert ist.
Webbrowser: Die webbasierte GVP-Benutzeroberfläche („User Interface“ (UI) verfügt über eine vollständige Garantie- und Systemadministrationsfunktionalität und kann als Garantiemanagement-Tool verwendet werden. Zahlreiche Exportfunktionen ermöglichen die Extraktion von Garantie- und Benutzerdaten.
API-Anbindung: Eine Anbindung an die GVP-Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) bietet volle Flexibilität und nahtlose Anbindung an eine Plattform, ein Portal oder eine Inhouse-Lösung. Genießen Sie den Echtzeitstatus von Emissions- und Nachausstellungsereignissen sowohl vom Garanten als auch vom Begünstigten einer Ihrer Transaktionen direkt in Ihrer bestehenden Garantielösung.
Zugang zum GVP bei DVS
E-Mail-Adresse und Passwort: Der Kunde kann sich mit der registrierten E-Mail-Adresse und einem Passwort gemäß den GVP-Passwortregeln anmelden.
SSO: Mit „Single Sign On“ kann er sich mit seinen unternehmensinternen Login Daten auch im Guarantee Vault bequem und schnell anmelden. Wir unterstützen dabei SAML und OpenID Connect.
Zwei Faktor Authentifizierung: Durch die Zwei-Faktor Authentifizierung ist der Zugriff auf sein Konto besonders geschützt. Erst durch Eingabe eines Bestätigungscodes auf seinem mobilen Endgerät ist ein Login möglich.
DVS Genehmigungsprozess
Der Guarantee Vault bietet unterschiedliche User- und Berechtigungs-Einstellungen, die der Kunde individuell anpassen kann.
Einzelgenehmigung: Jeder Benutzer, dem das Recht eingeräumt wird, Garantien anzufordern / Aktivitäten nach der Ausstellung durchzuführen, kann dies im Alleingang tun.
4 Augen Prinzip: Alle Garantieanfragen und Aktivitäten nach der Ausstellung müssen auf der Seite des Kunden von zwei Benutzern genehmigt werden.
Wie ist der Ablauf des Onboardings bei DVS?
Um die GVP nutzen zu können, müssen die Nutzungsbedingungen akzeptiert und eine Paketauswahl getroffen werden. Es ist ebenso möglich, sich kostenfrei als Begünstigter zu registrieren.
Daneben ist eine Kundenvereinbarung mit uns, Deutsche Bank, zur Nutzung unserer Services Voraussetzung. Die jeweils gültige Fassung können bei dem TFAS Betreuer/Betreuerin angefragt werden.
IT-Sicherheit
Der Guarantee Vault erfüllt die strenge EU- und globalen Sicherheitsstandards und verwendet die stärksten verfügbaren Datenverschlüsselungstechnologien. Die Daten werden ausschließlich in der EU verarbeitet und gespeichert.
Der Guarantee Vault erfüllt die Anforderungen der Deutschen Bank an Business Continuity Management, IT Disaster Recovery und Informationssicherheit für Dritte.
Der Guarantee Vault bietet und wartet ein sicheres ISMS („Managementsystem für Informationssicherheit“) und bietet allen Kunden eine regulatorisch konforme SaaS-Lösung.
DVS ist bestrebt, seine Risikoanalyse ständig neu zu bewerten, seine Sicherheitsmaßnahmen zu aktualisieren und den Austausch mit seinen Partnern zu stärken. Der Mindeststandard basiert auf EU-Vorschriften und ist über eine ISO 27001-Zertifizierung validiert.
Rechtliches
Sind digitale Garantien gültig?
Digitale Avale können weltweit über den Guarantee Vault ausgestellt werden und sind ebenso rechtsverbindlich wie klassische papierhafte, physische Avale, sofern sie den formalen Anforderungen der jeweiligen Jurisdiktion entsprechen.
Voraussetzung ist die der jeweiligen Garantie zugrunde liegende Rechtswahl, die der Kunde angibt.
Bedürfen in Deutschland Garantien und Bürgschaften nicht der Schriftform?
Es ist eine weit verbreitete Meinung, dass Bürgschaften nach deutschem Recht immer physisch ausgestellt und mit einer Unterschrift versehen sein müssen. Diese nichtzutreffende Einschätzung rührt daher, dass es in § 766 S. 1 und 2 BGB scheinbar ohne Ausnahme heißt, dass zur Wirksamkeit einer Bürgschaft die schriftliche Erteilung der Bürgschaftserklärung, also die Unterschrift auf Papier, erforderlich und die elektronische Form explizit ausgeschlossen ist. Im Handelsgesetzbuch, § 350 HGB, wird die Regelung aus § 766 S. 1 und 2 BGB aber für den kaufmännischen Geschäftsverkehr ausgeschlossen. Kaufleute dürfen somit untereinander auch formfrei Bürgschaftserklärungen abgeben (bspw. mündlich oder per E-Mail).
Müssen Avale unterschrieben werden?
Die Wirksamkeit einer Bürgschaft, sofern die Bürgschaft auf Seiten des Bürgen ein Handelsgeschäft ist, bedarf nach deutschem Recht keiner Unterschrift. Konsequenterweise ist es unter Gesichtspunkten der Wirksamkeit einer Bürgschaft ohne Belang, ob die in diesem Fall digitale Bürgschaft zusätzlich mit einer einfachen, fortgeschrittenen oder sogar qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Mithin ist auch eine Signatur über einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (QES) nicht von Nöten.
Garantien unterliegen überdies nach deutschem Recht keinen spezifischen Regelungen. Der Gesetzgeber hat sich bei der Konzeption des BGB und HGB darauf beschränkt, nur den Bürgschaftsvertrag gesondert zu regeln. Garantien können daher grundsätzlich auch elektronisch ausgestellt und abgewickelt werden.
Wie kann ich sicher sein, dass meine digitale Garantie nicht gefälscht ist?
Digitale Garantien im Garantee Vault können durch unterschiedliche Merkmale auf ihre Echtheit überprüft werden.
GVP-Echtheitszertifikat (CoA)
Das Echtheitszertifikat kann jederzeit von allen Beteiligten über die Weboberfläche oder über API generiert werden. Darüber hinaus kann durch Scannen des QR-Codes schnell den neuesten Status und Informationen online abgerufen werden.
Deutsche Bank Siegel (DB Seal Hub)
Deutsche Bank sichert ihre digitalen Garantien zusätzlich mit einem digitalem Siegel (DB Corporate Siegel). Damit haben wir im Markt derzeit ein Alleinstellungsmerkmal.
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